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  • Die Leistungsgruppensystematik nach dem Modell der Landeskrankenhausplanung Nordrhein-Westfalen soll ab 01.01.2025 genutzt werden.

Ergebnisse der AG Wirtschaftlichkeitsgebot der DGfM

Die DGfM hat im Jahr 2013 unter Leitung des Vorstandsmitgliedes Dr. Ulf Dennler eine AG Wirtschaftlichkeitsgebot gegründet, um Bewertungs- und Entscheidungsalgorithmen bei Leistungen im Krankenhaus auf sozialrechtlicher und gesundheitsökonomischer Grundlage zu treffen.

Voraussetzung für eine Wirtschaftlichkeitsbewertung ist das Vorliegen einer Behandlungsnotwendigkeit und Behandlungsfähigkeit mit daraus abgeleiteten Behandlungszielen und der Erstellung eines Behandlungsplans. Um die Wirtschaftlichkeit zweier Verfahren bewerten zu können, sind die direkten und die indirekten Kosten in Abhängigkeit von Unterschieden im Nutzen und der methodenspezifischen Risiken zu vergleichen. Bei sektorenübergreifenden Vergleichen sind die Kosten der sich unmittelbar gegenüberstehenden Honorar-/Erlösverteilungsebenen zu berücksichtigen, methodisch falsch ist z.B. der häufig zu findende Verweis auf das Pauschalbudget der Vertragsärzte im Vergleich zur pauschalierten Einzelfallabrechnung im Krankenhaus.

Erste Ergebnisse wurden auf dem Herbstsymposium 2014 veröffentlicht, gleichzeitig wurden erste Entscheidungshilfen in Form einer Checkliste, eines Kosten-Kalkulationsblattes, und eines Thesenpapiers zur Verfügung gestellt. Eine theoretische Begründung des methodischen Vorgehens und des Entscheidungsbaums folgte im Jahr 2015.

 

Herbstsymposium 2014

Hinweis: Die blau markierten Überschriften sind direkt mit den Dokumenten verlinkt.

 



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