Medizinische Gutachter
Die DGFM hat wegen der hohen Nachfrage seitens der Gerichte eine Liste mit erfahrenen Gutachtern zusammengestellt. Diese Gutachter sind in der Lage, medizinische Sachverhalte sowohl medizinisch als auch kodiertechnisch (zum Zwecke der Abrechnung unter Berücksichtigung der geltenden Regeln) zu beurteilen.
Suchen Sie einen Gutachter, dann genügt eine kurze Nachricht an gutachter(at)medizincontroller.de. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die für ihre konkrete Fragestellung geeigneten Gutachter vorschlagen.
Schlichtungspersonen
Nach der Neuregelung des §17c KHG Absatz 3 im KHSG zum 1. Januar 2020 ist eine Überprüfung der Ergebnisse einer MDK-Prüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V zukünftig durch eine sowohl von Krankenkassen- als auch von Krankenhausseite gemeinsam bestellte, unabhängige Schlichtungsperson möglich. Diese kann wahlweise für einzelne oder für sämtliche Streitigkeiten bestellt werden.
Die DGfM führt eine Liste mit erfahrenen Experten, die für ein solches Amt bestellt werden können. Suchen Sie eine Schlichtungsperson, dann genügt eine kurze Nachricht an gutachter(at)medizincontroller.de. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen geeignete Experten vorschlagen.
- DGfM News
- Geschäftsbericht 2019 der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e. V.
- Stellungnahme der DGfM zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
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- Nächste Termine
- Zoom-Meeting des Fachausschusses Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (FEPP)
- Online-Fortbildung des Regionalverbandes Süd: Der Bundesschlichtungsausschuss - neue Herausforderungen nach dem MDK-Reformgesetz
- Kodierung in der Hand-, Fuß- und Wirbelsäulenchirurgie
- Medizincontrolling - praxisorientierte Weiterbildung
- Kompaktkurs: Weiterbildung PEPP-Kodierfachkraft
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