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  • Die Vorhaltefinanzierung, die eine Klinik in Summe im Jahr 2028 bekommt, richtet sich nach dem Bundesland, den zugeteilten Leistungsgruppen und den Fallzahlen

Stellungnahme des Präsidiums der DGfM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG))

Hier finden Sie die Stellungnahme des Präsidiums der DGfM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform vom 21. August 2025.

 



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