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  • Die Leistungsgruppensystematik nach dem Modell der Landeskrankenhausplanung Nordrhein-Westfalen soll ab 01.01.2025 genutzt werden.

Nicht jammern sondern klagen? Teil II: Hilft die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung und Fallprüfung?

Termin: 01.03.2016 bis 01.03.2016

Ort: 65189 Wiesbaden

Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: pentahotel Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 17, 65189 Wiesbaden

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter des Medizincontrollings, der Patientenabrechnung und des Justiziariat, Mitarbeiter
von Krankenkassen/-versicherungen, Rechtsanwälte

Inhalte:

• Abrechnungsregeln der FPV (z. B. Fallzusammenführungen, Verlegungen, fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten)
• NUB: Verbotsvorbehalt und Qualitätsgebot, G-BA-Richtlinien
• Fehlbelegung, vor-/nachstationärer Aufenthalt
• Nachträgliche Rechnungskorrektur, Verwirkung und Verjährung
• Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V (Geltungsbereich, Obliegenheiten, Aufwandspauschale, Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit)
• Prüfverfahrensvereinbarung
• Reaktionen des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner

Referent: Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.