• Aktuelle Umfrage
  • Die Länder können nach KHAG bis 31.12.2026 ohne Zustimmung mit den Kassen für 3 Jahre Ausnahmen zu den Leistungsgruppenkriterien genehmigen.

Stellungnahme des Präsidiums der DGfM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG))

Hier finden Sie die Stellungnahme des Präsidiums der DGfM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform vom 21. August 2025.

 



Zur Übersicht