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  • Die Leistungsgruppensystematik nach dem Modell der Landeskrankenhausplanung Nordrhein-Westfalen soll ab 01.01.2025 genutzt werden.

Stellungnahme der DGfM zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die DGfM aufgefordert, binnen der Frist von einer Woche auf den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) zu reagieren.

Die Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling finden Sie unter diesem Link.



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