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  • Das Abrechnungsverfahren für Hybrid-DRG steht jetzt fest. Seit 15.02.2024 ist eine Zwischenabrechnung dieser Leistungen möglich.

Stellungnahme der DGfM zur Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance und zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung (DEMIS)

Lesen Sie hier die vollständige Stellungahme der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling.

Lesen Sie hier den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit



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