Fortbildungsveranstaltung RV Mitteldeutschland: Erlössicherung und Datenschutz im Krankenhaus - Bürokratie und kein Ende?
Termin: 11.05.2011 14:00 Uhr
Ort: Halle/Saale
Teilnahmegebühr: 0,00 EUR
- Termin: 11.05.2011 - 14.00Uhr bis 17.00Uhr
- Tagungsort: Konferenzraum der BG-Klinik Bergmannstrost Halle, Merseburger Str. 165, 06112 Halle/Saale
- Referent: Herr RA Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
- Folgende Fragen werden beantwortet:
- Dürfen Krankenkassen Kostenzusagen befristen? Haben diese Befristungen rechtliche Wirkung?
- Dürfen Krankenkassen zur Kostenverlängerung ausführliche Berichte anfordern?
- Welche Daten darf ich als Krankenhaus an die Kostenträger senden?
- Welche Unterlagen dürfen Krankenkassen, Private Kassen oder die Berufsgenossenschaft überhaupt anfordern?
- Gibt es neben der Zahlungsverpflichtung für die gesetzlichen Krankenkassen ähnliches für die Berufsgenossenschaften oder die Privaten Versicherungen?
- Dürfen die Kostenträger Beträge einbehalten, Rechnungen selbst kürzen oder gar selbst MDK spielen?
- Gilt eine Rechnung bei der Krankenkasse als zugestellt, wenn ich über den §301-Datenaustausch die Rechnung sende, die Kasse diese aber immer wieder zurückschickt.
- Welche Informationen dürfen über den §301-Datenträgeraustausch an die Kasse gehen? Dürfen Kostenträger Rechnungen ablehnen?
- Welche Fristen dürfen die Kostenträger zur Daten- / Dokumentationsübermittlung oder zur Rückbuchung/Gutschrift setzen?
- Wie lange kann ich nach Rechnungslegung meine Rechnung noch ändern? (BSG-Urteile) Wann darf ich die Aufwandspauschale abrechnen?
- Ab wann geraten die Kostenträger in Verzug?
- Ist die Verrechnung der Rechnungsbeträge verschiedener Versicherter einer Kasse zulässig?
- Im Anschluss an den Vortrag beantwortet Herr RA Wernitz gern Fragen zu genannten Themen.
- Für eine optimale Raumplanung wird um eine kurze Anmeldung per Mail (dirk.hohmann@medizincontroller.de) gebeten.
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