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  • Die Länder können nach KHAG bis 31.12.2026 ohne Zustimmung mit den Kassen für 3 Jahre Ausnahmen zu den Leistungsgruppenkriterien genehmigen.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling DGfM zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG 2026)

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling DGfM zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG 2026) finden Sie hier.



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